Sterbegeldversicherung: Die Angehörigen finanziell entlasten

Durchschnittlich 5.000 Euro geben Hinterbliebene für eine Bestattung aus – unter anderem für die Grabstätte, Anzeigen, den Sarg und den Blumenschmuck. Wer seine trauernden Angehörigen nicht zusätzlich finanziell belasten möchte, kann schon jetzt mit einer Sterbegeldversicherung privat vorsorgen. Tobias Lürßen, Experte der Continentale vor Ort, erläutert, wie das geht.

Schenefelder Bote: Herr Lürßen, wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?

Tobias Lürßen: Der Versicherte sorgt damit für seinen Todesfall vor. Er sichert einen Betrag ab, mit dem seine Angehörigen die Bestattung bezahlen können – etwa 5.000 oder 10.000 Euro. Natürlich könnte man auch über Jahrzehnte monatlich einen kleinen Betrag zurücklegen. Aber in der Praxis halten das die wenigsten durch oder das Angesparte wird doch für andere Zwecke eingesetzt. Außerdem kann man mit einem Sparbuch nicht das Risiko absichern, dass man verstirbt, bevor die gewünschte Summe vorhanden ist.

Schenefelder Bote: Wer bekommt denn das Geld im Todesfall?

Tobias Lürßen: Der Betrag kann an die Angehörigen ausgezahlt werden oder aber an ein Bestattungsinstitut, mit dem der Versicherte vorher die Formalitäten festgelegt hat.

Schenefelder Bote: Muss der Versicherte bis zu seinem Tod Beiträge zahlen?

Tobias Lürßen: Das kommt auf den Tarif und den Versicherer an. Bei der Continentale kann die Beitragszahlung auch früher enden, sie endet spätestens im Alter 85. Der Schutz besteht danach trotzdem weiter – lebenslang.

Schenefelder Bote: In welchem Alter sollte eine solche Versicherung abgeschlossen werden?

Tobias Lürßen: Viele Menschen möchten sich in jungen Jahren noch nicht mit ihrem eigenen Tod auseinandersetzen – was verständlich ist. Meinen Kunden empfehle ich, ab der zweiten Lebenshälfte über eine entsprechende Absicherung nachzudenken. Die Sterbegeldversicherung der Continentale kann auch noch im Alter von 75 Jahren abgeschlossen werden.

Schenefelder Bote: Kann ich auch, wenn ich bereits krank bin, diese Art der Vorsorge nutzen?

Tobias Lürßen: Auch das kommt auf das Versicherungsunternehmen an. Bei der Continentale muss der Antragsteller keine Gesundheitsfragen beantworten. Bei einem Unfalltod gibt es vom ersten Tag an die volle Versicherungssumme, bei einer anderen Todesursache werden in den ersten drei Versicherungsjahren die eingezahlten Beiträge erstattet. Nach Ablauf des dritten Versicherungsjahrs wird immer die volle Summe, plus erreichter Überschussbeteiligung, gezahlt, egal woran der Versicherte gestorben ist.

Schenefelder Bote: Kann ich vom Staat Zuschüsse für die Bestattungskosten erwarten?

Tobias Lürßen: Nein, leider nicht. Früher zahlten die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld, aber diese Unterstützung wurde 2004 komplett gestrichen. Ebenfalls gestrichen wurde das „Sterbegeld“ der Bundesbeihilfe und bei vielen Bundesländern auch das der Landesbeihilfe. Insofern sind auch viele Beamte betroffen und Angehörige müssen eine Beerdigung fast immer ganz aus eigener Tasche zahlen.

Weitere Informationen gibt es beim Team Klaus Geest, Tel. 040 8405 6450 oder info.geest@continentale.de.

Tobias Lürßen vom Team Klaus Geest
Tobias Lürßen vom Team Klaus Geest

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