Früh in Rente statt lange arbeiten

Wer gerade eben ins Berufsleben einsteigt, hat so allerhand vor: endlich eigenes Geld verdienen, mehr Freiheit und jede Menge Pläne. Der Gedanke daran, einmal in Rente zu gehen, ist für junge Leute noch ganz weit weg. „Dabei entscheidet sich jetzt schon, wie früh man sich später einmal aus dem Berufsleben verabschieden kann“, betont Klaus Geest, Schenefelder Versicherungsexperte der Continentale.

Wer sich die Option „früher in Rente, anstatt länger zu arbeiten“ rechtzeitig sichern möchte, dem macht es die betriebliche Altersversorgung (bAV) leichter. Vater Staat fördert die Vorsorgewilligen beim Sparen für die Rente mit hohen Steuervorteilen. Außerdem fallen weniger Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge an. Und das ist ganz einfach: Angestellte lassen sich einen Teil ihres Gehaltes nicht auszahlen, sondern investieren es direkt in eine bAV. Damit ist es kein steuerpflichtiges Bruttoeinkommen mehr. „Bei einem kleinem Gehalt ist der Spareffekt noch nicht so stark, aber das Budget wird bereits geschont“, erläutert Klaus Geest die Vorteile für Berufseinsteiger und Wenigverdiener. Wer viel verdient kann dann mithilfe der bAV seine hohe Steuerlast senken und gleichzeitig für sein Auskommen im Alter vorsorgen. Auch die – vor allem für Berufsanfänger – existenzielle Berufsunfähigkeitsabsicherung kann über die bAV abgeschlossen werden.

Vom Chef gibt es noch etwas oben drauf

„Kommen noch Vermögenswirksame Leistungen hinzu, klappt das mit der zusätzlichen Rente manchmal sogar fast zum Nulltarif“, sagt Klaus Geest, „denn dann bleibt das Nettogehalt trotz zusätzlicher Altersvorsorge beinahe gleich hoch.“ Je nach Tarif und Arbeitsvertrag gibt es außerdem noch etwas vom Chef oben drauf: die arbeitgeberfinanzierte bAV. Ob und wie viel, hängt auch von der Branche ab und kann sich ändern. Zwei Beispiele: Für Arzthelferinnen wurden die Arbeitgeberzuschüsse zur bAV, die es seit dem Jahr 2008 gibt, zum 1. Juli 2011 nochmals angehoben. Mitarbeiter in Apotheken erhalten unter bestimmten Voraussetzungen erstmals ab 1. Januar 2012 ein Extra vom Chef für die bAV. Das gilt auch für Auszubildende.

Klaus Geest rät Berufsstartern Folgendes: „Bei Ausbildungsbeginn unbedingt den Chef nach den Regelungen zur Altersversorgung im Betrieb fragen.“ Bei Klaus Geest erhalten Interessierte alle Informationen zum Thema bAV und die Möglichkeit, einen unverbindlichen, persönlichen Versorgungsvorschlag anzufordern. Ein Anruf genügt: Team Klaus Geest, Tel. 040 8405 6450 oder info.geest@continentale.de.