Abgeltungssteuer betrifft Lebens- und Rentenversicherung kaum

So richtig erklären können die Abgeltungsteuer nur wenige Bürger, aber fast jeder hat schon mal davon gehört. Seit 2009 gilt die steuerliche Neuerung, mit der auf alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf Kursgewinne Steuern erhoben werden – und zwar mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist das anders. Die fördert der Gesetzgeber auch weiterhin. Die Verträge werden – je nach Zeitpunkt des Abschlusses – gar nicht oder nur bedingt besteuert. Das gilt sowohl für die klassischen als auch für die fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen. Die Zinserträge und Kursgewinne bleiben in der Ansparphase weiterhin steuerfrei und der Zinseszinseffekt kann sich voll entfalten. In der Leistungsphase werden die Renten wie bisher mit dem Ertragsanteil besteuert. Die Besteuerung von Kapitalzahlungen ist je nach Versicherungsbeginn unterschiedlich.

Besonders glücklich können sich Kunden schätzen, die ihre Verträge bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen haben. Wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, sind die einmaligen Kapitalzahlungen dieser Policen weiterhin komplett steuerfrei.

Auch Kunden, die ihre Verträge nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen haben, trifft die Abgeltungsteuer nur bedingt. Ihre in den Kapitalzahlungen enthaltenen Erträge unterliegen nur zur Hälfte der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Kapitalzahlung frühestens nach 12 Jahren und nicht vor vollendetem 62. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erfolgt. Die Steuer wird zusammen mit dem Solidaritätszuschlag direkt an das Finanzamt abgeführt. Bei der Einkommensteuererklärung bemisst das Finanzamt dann anhand des persönlichen Steuersatzes die tatsächliche Steuerlast, die höher oder niedriger sein kann.

Wer sich also für eine private Lebens- oder Rentenversicherung entscheidet, um Altersvorsorge und Vermögensaufbau zu verknüpfen, trifft eine gute Wahl. Interessierte können sich beim Team Klaus Geest, Tel. 040 8405 6450 oder info.geest@continentale.de, wenden.

Klaus Geest vom Team Klaus Geest
Klaus Geest vom Team Klaus Geest

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