Riester-Rente: Die besonders geförderte Altersvorsorge

Die Riester-Rente ist eine attraktive Möglichkeit zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen. Klaus Geest, Schenefelder Versicherungsexperte der Continentale erläutert die Hintergründe.

Schenefelder Bote: Frau Geest, welche Vorteile genießt man, wenn man Geld in die Riester-Rente investiert?

Klaus Geest: Die Riester-Rente wird vom Staat durch Zulagen oder Sonderausgabenabzug besonders gefördert. Ein großer Vorteil ist auch, dass zum Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Kapitals abgerufen werden kann, ohne dass die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss. Ehepaare profitieren besonders – denn sobald einer der Partner unmittelbar zulageberechtigt ist, kann auch der andere die staatliche Förderung nutzen.

Schenefelder Bote: Gibt es auch Nachteile?

Klaus Geest: Ein Nachteil kann der eingeschränkte Hinterbliebenenschutz sein, denn er kann nur zugunsten des Ehepartners vereinbart werden. Verstirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, kann das angesparte Kapital zwar ausgezahlt werden, aber die Förderung muss komplett zurückbezahlt werden. Sie bleiben nur erhalten, wenn das Kapital auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen wird. Aus meiner Sicht überwiegen jedoch ganz klar die Vorteile.

Schenefelder Bote: Was gibt der Staat derzeit dazu?

Klaus Geest: Jeder Anleger erhält zurzeit eine Grundzulage von 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Staat zusätzlich 185 Euro, für ab 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Wer den vollen Förderbetrag erhalten will, muss vier Prozent seines Bruttoeinkommens, Basis ist das Vorjahreseinkommen, investieren. Dabei werden die Zulagen im Beitragsjahr berücksichtigt. Der jährlich förderfähige Höchstbeitrag, also Eigenbeitrag plus Zulagen, beträgt 2.100 Euro. Außerdem können Eigenbeträge einschließlich Zulagen in der Steuererklärung beim Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Ab 2012 sind bis zu 2.160 Euro berücksichtigungsfähig, sofern ein Vertrag für einen mittelbar zulageberechtigten Ehegatten besteht.

Schenefelder Bote: Erhält der Anleger am Ende immer dieselbe Rente, egal wo er den Vertrag abschließt?

Klaus Geest: Nein. Es gibt verschiedene Faktoren, die die Rentenhöhe beeinflussen. Eine Rolle spielen die Höhe der Sparrate und die der Anspardauer, aber auch die Art der Anlage. Ich empfehle eine Mischung aus konventioneller und fondsgebundener Rentenversicherung wie den Continentale VorsorgePlusPlan. Denn hiermit hat man die geforderte Sicherheit, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge für eine lebenslange Rente zur Verfügung stehen verbunden mit der Chance auf hohe Renditen aus den Fonds.

Schenefelder Bote: Für wen lohnt sich die geförderte Vorsorge ganz besonders?

Klaus Geest: Grundsätzlich für jeden, der auf die Förderung Anspruch hat. Denn der Staat gibt immer etwas dazu. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt aber von der individuellen Situation ab. Wer genau wissen möchte, wie viel er bekommen würde, kann sich gerne an mich wenden. Besonders empfehlenswert ist diese Vorsorgeform für Familien mit Kindern und für Alleinerziehende. Wer gerade im Erziehungsurlaub ist, sollte darüber genauso nachdenken wie Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen – etwa Auszubildende. Riester lohnt sich auch, wenn der Sonderausgabenabzug voll ausgeschöpft werden kann. Auch für den, der beabsichtigt ein Eigenheim zu erwerben, ist die Riester-Vorsorge interessant. Denn die geförderten Riester-Verträge – auch bereits bestehende – können unter bestimmten Voraussetzungen zum Erwerb von Wohneigentum genutzt werden.

Weitere Informationen gibt es beim Team Klaus Geest, Tel. 040 8405 6450 oder info.geest@continentale.de.

Klaus Geest vom Team Klaus Geest
Klaus Geest vom Team Klaus Geest

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