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Pedelecs und E-Bikes: Der Motor macht den Unterschied

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Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes: Der Motor macht den Unterschied
Bergauf, bergab im gleichen Tempo und bei Gegenwind nicht langsamer werden, das ist wohl der Traum aller Radfahrer. Fahrräder mit elektrischer Unterstützung, sogenannte Pedelecs (Kunstwort für Pedal Electric Cycle) und E-Bikes, machen es möglich. Kein Wunder also, dass sie immer beliebter werden und längst ihr „Rentnerfahrrad-Image“ abgelegt haben. Auch bei Eltern, die ihre Kleinen im Kinderanhänger mit auf die Radtour nehmen wollen und bei sportlichen Fahrern finden sie reißenden Absatz. Nur: Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes?

Pedelecs, S-Klasse Pedelecs und E-Bikes – als „Elektrofahrrad“ gelten sie alle. Pauschal gesagt liegt der Unterschied der Elektroräder in der elektronischen Unterstützung und im Antrieb. Das Pedelec unterstützt den Fahrradfahrer mit einem Motor bis maximal 250 Watt während des Tretens und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde. Wer schneller fahren will, muss kräftig in die Pedale steigen. Versicherungskennzeichen und Führerschein sind nicht nötig, denn diese Räder gelten rechtlich noch als Fahrrad. Entsprechend gibt es auch keine Pflicht, das Gefährt zu versichern.

Motorfahrrad mit Versicherungspflicht
Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Pedelecs genannt, zählen nicht zu den Fahrrädern sondern zu den Kleinkrafträdern. Sie funktionieren wie die normalen Pedelecs, der Motor wird aber erst bei 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet. Sie sind also schneller. Für die S-Klasse gelten gesetzliche Besonderheiten: Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrzeugbundesamt, Kennzeichenpflicht und mindestens ein Mofaführerschein. Somit dürfen Jugendliche unter 15 Jahren das S-Pedelec nicht fahren. Es besteht Helmpflicht.

Das E-Bike gilt als Mofa
Die dritte Kategorie sind die E-Bikes. Sie fahren auch ohne Körperkraft. Wie bei einem Mofa wird die Motorleistung ausschließlich über einen Drehgriff geregelt. Werden 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Stundenkilometer nicht überschritten, gelten sie als Leichtmofa, es besteht keine Helmpflicht. Für schnellere bzw. leistungsstärkere Modelle besteht Helmpflicht. Nummernschild, eine Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein bzw. M-Klasse-Führerschein sind Pflicht. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für Mofas: Viele Radwege sind tabu, strenge Promillegrenze, kein Transport von Kindern im Anhänger.

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